Das Maschenbild wird maßgeblich bestimmt von der Maschenteilung, wobei Tragstäbe (T) und Füllstäbe (F) unterschiedliche Abstände haben können.
In allen Tabellen ist der erste Wert der Abstand der Tragstäbe, der zweite Wert der Abstand der Füllstäbe. Wir möchten dies am Beispiel 30 x 10 mm und 10 x 30 mm verdeutlichen.
Tragstäbe sind belastungsaufnehmende, senkrecht stehende Flacheisen,
welche in parallelem Abstand zueinander von Auflage zu Auflage verlaufen.
Die Füllstäbe verlaufen quer zu den Tragstäben und verbinden diese miteinander, indem sie an den Kreuzungspunkten verpresst bzw. verschweißt werden.
Alle Roste werden in der Regel rundum mit Flacheisen, T-Profilen oder
U-Profilen eingefasst.
Maschenweite = lichtes Maß (a)
jeweils zwischen Trag- und Füllstäben
Maschenteilung = Maß von Achse zu Achse (b)
jeweils bei Trag- und Füllstäben
Lichte Weite zwischen Auflagen. Die zulässige Tragfähigkeit wird anhand der lichten Weite, gemessen über die Tragstäbe, errechnet.
Angeschweißte Laschen, zum Beispiel als Verschiebesicherung.
Eingeschweißte Plättchen mit Bohrung oder Langloch zur Befestigung der
Gitter-Roste auf die Unterkonstruktion,
zum Beispiel bei befahrbaren Gitter-Rosten.
Ein- oder mehrseitig an den Gitter-Rost angeschweißter Winkel.
Die Steghöhe des Winkels sollte mindestens der Tragstabhöhe entsprechen.
Gitterroste werden beim Verlegen in vielen Fällen in einen bauseits befindlichen Rahmen oder in einem zusätzlich angefertigten Winkelrahmen gelegt.
Winkelrahmen werden für einzelne Gitterroste oder aber für größere Flächen hergestellt. Das Innenmaß der Winkelzarge darf nicht kleiner bemaßt werden als die Bauhöhe der Gitterroste.
Beispiel: Tragstab- /Bauhöhe 30 mm = Winkelrahmen 33 x 3 mm / 35 x 5 mm usw.
Spezielle Ausklinkung der erhöhten Randeinfassung im Auflagenbereich.
Geeignet für Regalroste als Alternative zum Winkelkragen.
Die Ausklinkung umfasst den Tragholm der Regalanlage.
Verstärkte und erhöhte Randeinfassung eines Gitterrostes nach oben.
Die auf der Unterkonstruktion aufliegende Länge der Tragstabenden.
Sie sollte der Höhe der Tragstäbe entsprechen, jedoch nicht weniger
als 30 mm betragen.
Verstärkte und erhöhte Randeinfassung nach unten, z.B. um eine bestimmte Bauhöhe zu erreichen.
Abschnitte, Schrägschnitte oder Ausschnitte am oder im Gitterrost.
Ist die Schnittlänge kleiner als 0,5 cm, spricht man von Kleinstaussparungen.