Gitterroste werden nach festgelegten Fertigungs- und Prüftoleranzen hergestellt. Diese Güte- und Prüfbestimmungen sind in der Gütesicherung RAL-GZ 638 festgehalten und gelten für die statische Berechnung und Herstellung von Gitterrosten aus: Stahl, Edelstahl, Aluminium und Messing.
Die RAL, Abkürzung für: Reichs- Ausschuß für Lieferbedingungen, wurde am 23.04.1925 in Berlin gegründet und befasst sich ausschließlich mit technischen, vor allem den qualitätstechnischen Lieferbedingungen der Gitterroste.
Nicht zu verwechseln mit den juristischen und allgemeinen Liefer-
(Geschäfts-) bedingungen.
Unter Gitterroste versteht man:
Freitragende, begehbare oder befahrbare plattenförmige Gebilde mit vielen durchgehenden maschenähnlichen Öffnungen, die in regelmäßiger Anordnung zueinander stehen. Gitterroste werden als Abdeckungen für Bühnen, Laufstege, Treppen, Podeste und andere Öffnungen verwendet. Sie bestehen in der Regel aus Tragstäben, Füllstäben und je nach Ausführung einer Randeinfassung.
Man unterscheidet:
Schweisspress-, Einpress-, Durchsteck-, und Einsteckroste.