Toleranzen

Gütesicherung RAL-GZ 638

Gitterroste werden nach festgelegten Fertigungs- und Prüftoleranzen hergestellt. Diese Güte- und Prüfbestimmungen sind in der Gütesicherung RAL-GZ 638 festgehalten und gelten für die statische Berechnung und Herstellung von Gitterrosten aus: Stahl, Edelstahl, Aluminium und Messing.
Die RAL, Abkürzung für: Reichs- Ausschuß für Lieferbedingungen, wurde am 23.04.1925 in Berlin gegründet und befasst sich ausschließlich mit technischen, vor allem den qualitätstechnischen Lieferbedingungen der Gitterroste.
Nicht zu verwechseln mit den juristischen und allgemeinen Liefer-
(Geschäfts-) bedingungen.

Unter Gitterroste versteht man:
Freitragende, begehbare oder befahrbare plattenförmige Gebilde mit vielen durchgehenden maschenähnlichen Öffnungen, die in regelmäßiger Anordnung zueinander stehen. Gitterroste werden als Abdeckungen für Bühnen, Laufstege, Treppen, Podeste und andere Öffnungen verwendet. Sie bestehen in der Regel aus Tragstäben, Füllstäben und je nach Ausführung einer Randeinfassung.

Man unterscheidet:
Schweisspress-, Einpress-, Durchsteck-, und Einsteckroste.

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Die Prüftoleranzen für Gitterroste sind eingeschränkt und umfassen folgende Prüfkriterien:
  • Tragstäbe: ≤ 60 mm x 5 mm
  • Tragstabteilung: maximal 68 mm
  • Füllstabteilung: minimal 11 mm
  • Rostgröße: maximal 2,0 m², mit einer maximalen Seitenlänge < 2000 mm

Differenz der gemessenen Diagonale D1 minus D2 max. 0,0012 x S (größte Seitenlänge)

Abweichung von der Planheit, Torsion
Eine Abweichung von max. 5 mm ist zulässig.
Bei Gitterroste mit einem Maß von 300 x 300 mm = max. 2 mm

Abweichungen im Längen- und Breitenmaß:
c,e,f= max. + 0/-4 mm

Maschenteilung:
g= max.± 1,5 mm

Maschenteilung:
d= max. ± 4 mm
(über 10 Teilungen gemessen)

Ausschnitte:
h, i= max. +8/-0 mm

Zulässige Toleranzen für Press-Roste

Die unter Last auftretenden Toleranzen (Verformung) sind nicht enthalten.
 
Abweichung für konvex xt max. = 1/150 der Länge bei Abmessungen > 450 mm;
max. 8 mm; kleinere Abmessungen als 450 mm; max. 3 mm

Abweichung für konkav ot max. = 1/200 der Länge bei Abmessungen > 600 mm;
max. 8 mm; kleinere Abmessungen als 600 mm; max. 3 mm
Abweichung für konvex xq max. = 1/150 der Breite bei Abmessungen > 450 mm;
max. 8 mm; kleinere Abmessungen als 450 mm; max. 3 mm
Abweichung für konkav oq max. = 1/200 der Breite bei Abmessungen > 600 mm;
max. 8 mm; kleinere Abmessungen als 600 mm; max. 3 mm
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